Notarbereich: Gründung eines deutsch-spanischen Unternehmens

Die Gründung eines Unternehmens mit internationalen Gesellschaftern ist in Deutschland ein klar geregelter Vorgang – aber ein sprachlich und juristisch anspruchsvoller. Wenn spanischsprachige Gesellschafter an einer GmbH-Gründung beteiligt sind, ist die Anwesenheit eines qualifizierten Dolmetschers beim Notartermin in der Regel nicht nur empfehlenswert, sondern rechtlich erforderlich.

Als beeidigter Dolmetscher für Spanisch und Deutsch habe ich zahlreiche Notartermine begleitet, bei denen deutsch-spanische Unternehmensstrukturen beurkundet wurden. Hier schildere ich, was dabei zu beachten ist und wie ein solcher Termin typischerweise abläuft.

Warum ein Dolmetscher beim Notartermin notwendig ist

Der Notar ist gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass alle Beteiligten den Inhalt der zu beurkundenden Erklärung verstehen. Wenn ein Gesellschafter die Verhandlungssprache nicht hinreichend beherrscht, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Der Dolmetscher gibt durch seine Erklärung gegenüber dem Notar an, dass er die Person korrekt verständigt hat.

Das ist keine Formalität: Bei der GmbH-Gründung, der Übertragung von Geschäftsanteilen oder der Änderung des Gesellschaftsvertrags geht es um rechtsverbindliche Erklärungen mit erheblichen Konsequenzen.

Typischer Ablauf: GmbH-Gründung mit spanischsprachigen Gesellschaftern

In der Praxis läuft ein solcher Termin in der Regel so ab: Die Beteiligten versammeln sich beim Notar. Der Notar liest die Urkunde auf Deutsch vor. Ich dolmetsche simultan oder konsekutiv ins Spanische – je nach Länge und Komplexität des Dokuments und den Präferenzen des Notars. Fragen der spanischsprachigen Partei werden gedolmetscht und beantwortet. Am Ende bestätigen alle Beteiligten durch ihre Unterschrift, den Inhalt verstanden zu haben.

Vor dem Termin erhalte ich in der Regel den Entwurf der Urkunde zur Vorbereitung. Diese Vorbereitung ist für einen reibungslosen Ablauf entscheidend – juristische Fachbegriffe des Gesellschaftsrechts sind in beiden Sprachen präzise zu kennen.

Sprachliche und juristische Kompetenz als Einheit

Was diesen Einsatz von einem einfachen Dolmetschauftrag unterscheidet: Es geht nicht nur um sprachliche Genauigkeit, sondern um juristische Präzision. Als Jurist mit Abschluss in Rechtswissenschaften (Universidad Complutense de Madrid) kenne ich die relevanten Rechtsbegriffe in beiden Sprachen und kann sicherstellen, dass der juristische Gehalt eines Satzes korrekt wiedergegeben wird – nicht nur seine Wortbedeutung.

Anfragen für Notartermine in Leipzig und Umgebung

Ich begleite Notartermine in Leipzig, Halle, Dresden und der gesamten Region Sachsen/Sachsen-Anhalt. Für Termine außerhalb dieser Region bin ich nach Absprache ebenfalls verfügbar. Bitte beachten Sie bei der Terminplanung ausreichend Vorlauf, damit ich mich auf die Unterlagen vorbereiten kann.

Für Anfragen und Verfügbarkeit nehmen Sie gerne Kontakt auf. Honorare auf Anfrage.

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