Beeidigter Dolmetscher Spanisch vor Gericht: Was Sie als Anwalt wissen müssen

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Beeidigter Dolmetscher Spanisch vor Gericht: Was Sie als Anwalt wissen müssen

Stand: Mai 2026

Die Kurzfassung

Ein beeidigter Dolmetscher für Spanisch hat vor einem OLG einen allgemeinen Eid geleistet und ist damit berechtigt, vor Gerichten, Staatsanwaltschaften, Notaren, Behörden und der Polizei zu dolmetschen. Abgerechnet wird im justiziellen Verfahren nach dem JVEG. In Pflichtverteidigungs- und Beiordnungssachen kann der Dolmetscher vom Gericht beigeordnet werden. Seit dem 1. Januar 2023 regelt die GDolmG den Zugang zur allgemeinen Beeidigung bundeseinheitlich. Die nach altem Landesrecht erteilten Beeidigungen bleiben nach § 189 Abs. 2 GVG bis zum 31. Dezember 2026 gültig.

Wann brauchen Ihre Mandanten einen beeidigten Dolmetscher?

  • Hauptverhandlung in Strafsachen, einschließlich Urteilsverkündung
  • Beweisaufnahme, Zeugen- und Beschuldigtenvernehmung
  • Haftvorführung, Haftprüfung
  • Anhörung vor dem Ermittlungsrichter
  • Vernehmung bei Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Mandantengespräch in der JVA
  • Familienrechtliche Verhandlungen
  • Verwaltungsgerichtsverhandlung in Asylsachen

Beiordnung: das wichtigste Werkzeug für die Pflichtverteidigung

Der Antrag auf Beiordnung des Dolmetschers enthält: Aktenzeichen, Begründung der Notwendigkeit, Name und Beeidigung des Dolmetschers, voraussichtlicher Stundenumfang. Ein erfahrener Dolmetscher kann Sie bei der Begründung und beim Aufbau des Antrags unterstützen.

Abrechnung nach JVEG

Sobald die Beiordnung vorliegt, rechnet der Dolmetscher nach dem JVEG ab. In Pflichtverteidigungssachen rechnet der Dolmetscher direkt mit der Justizkasse ab.

Übersetzung von Aktenteilen

§ 187 Abs. 2 GVG sieht die schriftliche Übersetzung «wesentlicher Aktenteile» vor. Dazu zählen typischerweise: Anklageschrift, Urteil, Einstellungsbeschlüsse, wesentliche Beweismittel.

GDolmG 2023: was Sie wissen sollten

Das GDolmG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Beeidigungen, die nach altem Landesrecht erfolgt sind, behalten nach § 189 Abs. 2 GVG ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2026.

BAMF-Anhörungen und Asylklageverfahren

In BAMF-Anhörungen ist die Dolmetscherauswahl Sache des Amtes. Die anschließende Verwaltungsgerichtsverhandlung ist Sache des Gerichts. Aus meiner Praxis: Mehr als 700 Einsatztage in BAMF-Verfahren bedeuten, dass ich die Terminologie der Anhörung kenne und mit den Erfordernissen der Aktenlage vertraut bin.

Praktische Tipps

  • Frühzeitig anfragen. Hauptverhandlungstermine so früh wie möglich kommunizieren.
  • Aktenkenntnis ermöglichen. Wenn der Dolmetscher vorab Einblick in wesentliche Schriftsätze hat, wird die Verdolmetschung präziser.
  • Den Dolmetscher kein Anwalt sein lassen. Nicht Aufgabe des Dolmetschers, dem Mandanten Rechtsrat zu erteilen.
  • Pausen einlegen. Konsekutivdolmetschen über mehrere Stunden ist mental anstrengend.

Häufige Fragen

Wer beauftragt den Dolmetscher in der Hauptverhandlung?

In der Hauptverhandlung wird der Dolmetscher in der Regel vom Gericht geladen. Für die Verteidigungsvorbereitung müssen Sie aktiv beim Gericht die Beiordnung beantragen.

Was kostet es Ihre Kanzlei?

In Pflichtverteidigungssachen nichts. Die Vergütung läuft direkt zwischen Dolmetscher und Justizkasse nach JVEG.

Was passiert, wenn die Verdolmetschung unzureichend ist?

Wenn Sie merken, dass die Verdolmetschung qualitativ unzureichend ist, sollten Sie das im Protokoll vermerken lassen. Es kann ein Revisionsgrund werden.

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