Dolmetscher und Übersetzer Spanisch für Anwaltskanzleien und Gerichte
Ich bin beeidigter Dolmetscher für Spanisch am OLG Dresden — seit 2011 — und Volljurist mit Studienabschluss in Madrid. Diese Kombination ist der Kern meines Angebots an Anwaltskanzleien, Staatsanwaltschaften und Gerichte: Ich verstehe nicht nur, was gesagt wird, sondern auch, was es prozessual oder materiell bedeutet. Seit 2005 arbeite ich an Strafverfahren, Familien- und Zivilsachen, Anhörungen und Beurkundungen — und in über 700 Einsatztagen für das BAMF.
Was ich für Anwaltskanzleien leiste
- Mandantengespräche in der Kanzlei oder in der Untersuchungshaft, Vorbereitung auf Vernehmung, Hauptverhandlung oder Anhörung
- Verdolmetschung von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft
- Übersetzung von Akten, Schriftsätzen, Urteilen und Anklageschriften ins Spanische
- Telefon- und Video-Dolmetschen für kurzfristige Rückfragen
- Begleitung zu Notarterminen im Zusammenhang mit Vollmachten oder Erbangelegenheiten
Ich arbeite regelmäßig mit Strafverteidigern, Familien- und Migrationsrechtlern in Leipzig, Dresden, Chemnitz und Halle.
Was ich für Gerichte und Staatsanwaltschaften leiste
- Verhandlungsdolmetschen in Strafsachen, Familiensachen und Zivilsachen
- Beweisaufnahmen, Zeugen- und Sachverständigenvernehmungen
- Haftvorführungen, Eröffnungsbeschlüsse, Urteilsverkündungen
- Anhörungen vor dem Ermittlungsrichter
BAMF-Verfahren — eine eigene Liga an Erfahrung
Mehr als 700 Einsatztage als Dolmetscher in Verfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Anhörungen zu Erst- und Folgeanträgen, Widerrufs- und Rücknahmeverfahren, Dublin-Verfahren. Diese Erfahrung kommt jedem migrationsrechtlichen Verfahren zugute, an dem ich mitwirke.
Beiordnung und Abrechnung nach JVEG
Bei Verfahren mit Pflichtverteidigung kann das Gericht den Dolmetscher beiordnen. Die Honorare werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet. Ich bin mit dem Verfahren vertraut und kann den Antrag bei der Geschäftsstelle gemeinsam mit Ihrer Kanzlei abstimmen.
GDolmG 2023 — was Sie als Kanzlei wissen sollten
Mit dem Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) vom 1. Januar 2023 wurde die allgemeine Beeidigung bundeseinheitlich geregelt. Die nach altem Landesrecht erfolgten Beeidigungen behalten nach § 189 Abs. 2 GVG ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2026.
Vertraulichkeit
Als beeidigter Dolmetscher bin ich nach § 189 GVG gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sensible Unterlagen werden über sichere Kanäle ausgetauscht.
Häufige Fragen
Können Sie für einen Pflichtverteidiger die Beiordnung beantragen?
Den Antrag stellt die Verteidigung. Ich unterstütze Sie bei der Begründung, der JVEG-Abrechnung und dem Schriftverkehr mit der Geschäftsstelle.
Wie kurzfristig können Sie einen Termin übernehmen?
Für kurzfristige Einsätze (Haftbefehl, Anhörung) bitte direkt telefonisch anfragen.
Können Sie Akten ins Spanische übersetzen?
Ja. Anklageschriften, Urteile, wesentliche Aktenteile und Schriftverkehr übersetze ich regelmäßig.
Reisen Sie zu Verhandlungen außerhalb Sachsens?
Ja. Sachsen-Anhalt und Thüringen regelmäßig, bundesweit nach Absprache.
